Antworten auf häufig gestellte Fragen
Dass der Plettenberger SportClub e.V. (PSC) ein neuer (alter) Mehrspartenverein ist, der seine Wurzeln bis in das Jahr 1889 hat, ist nicht jedem Mitglied bekannt. Einige weitere Infos zum Thema PSC finden Sie in der folgenden Liste der am häufigsten gestellten Fragen. Natürlich zusammen mit den passenden Antworten. Noch Fragen?
Bitte per E-Mail an "info@plettenberger-sportclub.de" als Anhang, oder per nachstehendem Formular als Brief versenden. [Dokument/Weiterleitung]
Die Beiträge sind von DM auf Euro Centgenau umgerechnet worden. Siehe Aufnahmeantrag Seite 2 [Dokument/Weiterleitung]
Antwort: Leider nicht, das Finanzamt sagt: „Für die Beitragszahlung gibt es mit dem Sportangebot auch einen Gegenwert“.
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Bei "jährlich" - Anfang Februar * Bei "halbjährlich" - Anfang Februar und Anfang Juli. Bei einem neuen Mitglied wird der Einzugstermin in der Aufnahmebestätigung genannt, danach wie jährlich oder halbjährlich.
Nein, grundsätzlich nicht. Der PSC nimmt nur am Bankeinzug teil.
Ab besten schriftlich per Brief oder per E-Mail an [Dokument/Weiterleitung]
JA, z.B. Leichtathletik und MTB, oder Hapkido und Turnen, oder Indiaca und Trimmen, oder Hausfrauenturnen und Aerobic-Fitness. Bei den Abteilungen Tanzen, Walken, XCO-Walken, Rückengymnastik oder eine RehaGruppe fallen Zusatzbeiträge an!
Mit der Kursnummer, Ihrer Adresse mit Tel-Nr. an > [Dokument/Weiterleitung]
*VEREINSAUSTRITT (Grundbeitrag): Ist laut Satzung grundsätzlich nur zum Jahresende möglich, mit einer 3-wöchigen Kündigungszeit. (Schriftlich mit Unterschrift!). *TANZABTEILUNGSAUSTRITT (Zusatzbeitrag): Ist halbjährlich möglich, mit einer 4-wöchigen Kündigungszeit an die Tanzabteilung "tsa.im.psc@googlemail.com". Der Grundbeitrag wie oben. *REHA- und Gesundheitsabteilungen mit Zusatzbeitrag: Ist halbjährlich möglich, mit einer 4-wöchigen Kündigungszeit. Der Grundbeitrag wie oben. *REHA- und Gesundheitsabteilungen mit KASSENABRECHNUNGEN: Grundsätzlich nach Beendigung der vom Arzt verordneten Maßnahme. Anschließend kann der Kunde ohne Aufnahmegebühr in den Verein/Abteilung eintreten, mit dem Grundbeitrag und dem dann z.Zt. geltenden Zusatzbeitrag. *KURSE: Grundsätzlich ohne Kündigungszeit sofort nach Beendigung. *In allen Fällen wird ein Grund- und Zusatzbeitrag nicht zurückerstattet, auch nicht anteilig. [Dokument/Weiterleitung]
Wegen dem Datenschutz (man weiß nie wer mithört oder mitliest), und weil der Verein sowie die Geldinstitute die Original-Unterschrift für den Beitragseinzug benötigen.