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FAQ
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Dass der Plettenberger SportClub e.V. (PSC) ein neuer (alter) Mehrspartenverein ist, dem seine Wurzeln
bis in das Jahr 1889 reicht, ist nicht jedem Mitglied bekannt.
Einige weitere Infos zum Thema PSC finden Sie in der folgenden Liste der am häufigsten gestellten Fragen.
Natürlich zusammen mit den passenden Antworten. Noch Fragen?
Bitte das nachstehende Formular, ausgefüllt, per E-Mail-Anhang an "info@plettenberger-sportclub.de", oder als Brief an PSC-MitgliederService, Postfach 5229 in 58829 Plettenberg versenden. Danke. [Dokument/Weiterleitung]
Ab besten schriftlich per Brief oder per E-Mail an [Dokument/Weiterleitung]
Die Beiträge sind von DM auf Euro Centgenau umgerechnet worden. Siehe Aufnahmeantrag Seite 2 [Dokument/Weiterleitung]
Bei "jährlich" - Anfang Februar * Bei "halbjährlich" - Anfang Februar und Anfang Juli. Bei einem neuen Mitglied wird der Einzugstermin in der Aufnahmebestätigung genannt, danach wie jährlich oder halbjährlich.
Nein, grundsätzlich nicht. Der PSC nimmt nur am Bankeinzug teil.
JA, z.B. Leichtathletik und MTB, oder Hapkido und Turnen, oder Indiaca und Trimmen, oder Hausfrauenturnen und Aerobic-Fitness. Achtung: bei den Abteilungen Tanzen, Walken, XCO-Walken, Rückengymnastik oder eine RehaGruppe fallen Zusatzbeiträge an!
Mit der Kursnummer, Ihrer Adresse und Tel-Nr. an PSC, Abteilg. KURSE, Postfach 5229 in 58829 Plettenberg, oder per > [Dokument/Weiterleitung]
ALLE MITGLIEDER, Trainer, Übungsleiter, ihre Helfer und Helferinnen, sowie alle im Verein tätigen Ehrenamtliche sind rundweg Sport- und Unfallversichert. Auch der direkte HIN- und RÜCKWEG zum Training und Wettkampf inklusive des Fahrzeugführers sind abgesichert. ZUSCHAUER beim Training in vom PSC benutzte Hallen oder andere Sportstätten -auch angemietete- oder bei durch den PSC-ausgerichtete Wettkämpfe sowie Veranstaltungen sind ebenso abgesichert wie die Vorstandsmitglieder sowie vom Verein beauftragte Personen für die Zeit ihrer Vereinsarbeit.
1) Dem Verunfallten erste Hilfe geben, im zweifesfall dem Krankenhaus zuführen, gegebenenfalls mittels Notarzt. 2) Die Umstände (Zeit, Ort, Wie, Was) notieren und Zeugen benennen. Der/Die Trainer/Übungsleitung wird dann einen Unfallbericht ausfüllen, der dann der Geschäftsführung zeitnah zugeht! >>Schadenmeldung Unfall>> [Dokument/Weiterleitung]
Auch hier die beschädigte Sache sichern, alles Notieren (Tag, Zeit, Wo-Was-Wann-Wer)? Der Trainer/ die Übungsleitung wird die Schadenmeldung ausfüllen und der Geschäftsführung zeitnah einreichen. >> Schadenmeldung Haftpflicht >> [Dokument/Weiterleitung]
Antwort: Leider nicht, das Finanzamt sagt: „Für die Beitragszahlung gibt es mit dem Sportangebot auch einen Gegenwert“.
Wenn unter "Verwendungszweck" steht: Zugunsten der Vereinsjugend, oder einer bestimmten Abteilung/Gruppe, geht der Betrag dorthin und wird zeitnah dort eingesetzt.
Das Finanzamt sagt: Für eine Einzahlung bis 100,00 EURO ist der Einzahlungsbeleg die Spendenquittung. Für Beträge darüber hinaus wird dem Spender zeitnah eine Spendenquittung vom Verein zugestellt.
Ja, wenn die gespendeten Sachwerte aus dem Spendervermögen zum Zeitwert entnommen werden. Beispiel: Der Spender bestellt und bezahlt Sportkleidung die er dann einer Abteilung spendet.
Natürlich. Es kommt nicht selten vor dass freundliche dem Sport wohlgesinnte Förderer einen Verein zum Erben einsetzen. Je nach größenordnung kann daraus eine Stiftung zum wohle der Sportjugend entstehen.
*VEREINSAUSTRITT (Grundbeitrag): Ist laut Satzung grundsätzlich nur zum Jahresende möglich, mit einer 3-wöchigen Kündigungszeit. (Schriftlich-Unterschrift!). *TANZABTEILUNGS-AUSTRITT (Zusatzbeitrag): Ist halbjährlich möglich, mit einer 4-wöchigen Kündigungszeit an die Tanzabteilung "tsa.im.psc@googlemail.com". >Der Grundbeitrag wie oben. *REHA- und Gesundheitsabteilungen (Zusatzbeitrag): Ist halbjährlich möglich, mit einer 4-wöchigen Kündigungszeit. >Der Grundbeitrag wie oben. *REHA- und Gesundheitsabteilungen mit KASSENABRECHNUNGEN: Grundsätzlich nach Beendigung der vom Arzt verordneten Maßnahme. Anschließend kann der Kunde ohne Aufnahmegebühr in den Verein/Abteilung eintreten, mit dem Grundbeitrag und dem dann z.Zt. geltenden Zusatzbeitrag. *KURSE: Grundsätzlich ohne Kündigungszeit sofort nach Beendigung. *IN ALLEN FÄLLEN wird ein Grund- oder Zusatzbeitrag nicht zurückerstattet, auch nicht anteilig. [Dokument/Weiterleitung]
Wegen dem Datenschutz (man weiß nie wer mithört oder mitliest oder schabernack treibt), und weil der Verein sowie die Geldinstitute die Original-Unterschrift für den Beitragseinzug benötigen.
Den nebenstehenden ausgefüllten Antrag vom Verein (Abteilungsleitungen) abstempeln lassen und mit dem ausgefüllten Aufnahmeantrag (ist hier bei Mitgliedschaft runterzuladen) einreichen bei der Wohngeldstelle; Jobcenter oder Sozialamt, je nach persönlich zuständigem Amt. Hilfreich ist auch ein Plettenberg-Sozialpass. [Dokument/Weiterleitung]